Noch so einer, der in seinem Arbeitsvertrag 3 Monate Kündigungsfrist stehen hat und sich daran hält. Denn er hat es ja unterschrieben... *prust* *lol* *rofl*
Der Waffenvergleich hinkt übrigens und ist in diesem Fall ein denkbar schlechtes Beispiel. Weil es da nicht um AGB's/Verträge geht, sondern um Gesetze.
Ja kann man. Hier in Deutschland aber schwierig und mit einer Unmenge von Auflagen versehen, die man einhalten muss.
Deshalb wie oben schon gesagt: Schlechtes Beispiel für einen Vergleich.