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  1. #10
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    Das Problem liegt in der AGB, in der sie ganz klar die Verwendung von Drittanbieterprogrammen untersagen und sich freihalten, wie sie das im einzelnen handhaben.

    Dabei gibt es 2 große Probleme:
    1. Was ist ein Drittanbieterprogramm und was fällt alles darunter?
    2. Was bedeutet "Verwendung" genau?

    Ein Drittanbieterprogramm weiß so ziemlich jeder, was das ist und was es bedeutet, aber hier nochmal kurz die Erklärung aus Wikipedia:

    Ein Drittanbieter oder Fremdanbieter ist eine Person oder ein Unternehmen, welches Zusatzleistungen oder -Komponenten, wie beispielsweise Netzwerkprodukte oder andere Ersatzteile für Produkte und Produktfamilien anbietet, ohne dem Anbieter des Produktes, dem Erstanbieter anzugehören oder von ihm (als Zweitanbieter) beauftragt zu sein. Der Hersteller wird entsprechend Dritthersteller (englisch third-party manufacturer) oder Fremdhersteller genannt. Die Begriffe werden häufig bedeutungsgleich genutzt, da der Hersteller im Großhandel auch meist als Anbieter auftritt.

    Gemäß dieser Definition sind Overlays für TS oder Discord, wenn sie nicht die eindeutige Genehmigung oder Auftrag haben, bereits ein Verstoß gegen die AGB gemäß der Drittanbieterklausel
    Allerdings fallen dort noch andere Sachen darunter, die wir alle kennen, wie z.B.:
    • Ariyala's
    • ACT
    • FFlogs
    • Katze wurde Hungrig
    • XIVDB
    • FanWikis
    • FFXIV Clock
    • Garland Tools
    • Razer Synapse
    • Logitech Gaming Center

    Um nur Einige zu nennen, welche als Drittanbieterprogramme in Frage kommen. Mir ist auch klar, dass einige dieser Einträge auf einer White List stehen.
    Wie jeder gut erkennen kann, handelt es sich bei dieser Auflistung zum Großteil nicht um Programme, sondern um Internetseiten, was wiederum jeden Internetbrowser mit auf die Liste setzen ließe und uns zum zweiten großen Problem führt.

    Wann trifft es zu, dass ich diese "Drittanbieterprogramme" verwende?

    Die Frage sollte ziemlich einfach beantwortet sein: In dem Moment, in dem ich die Seite aufrufe oder ich das Programm/App starte.

    Und jetzt sind wir bei den ganz großen Knackpunkten in der AGB-Klausel, denn dort steht nirgends, dass diese nicht zutrifft, wenn...
    • FFXIV auf eine anderen Plattform genutzt wird als das Drittanbieterprogramm
    • ich nicht in FFXIV eingeloggt bin oder es "läuft", während ich das Drittanbieterprogramm verwende

    Im Umkehrschluss verstoßen wir alle gegen diese Klausel, seit dem Moment in dem wir die AGB akzeptierten und FFXIV heruntergeladen und installiert haben.

    Die einzigen Fragen, die noch ürbig bleiben sind, wann sie diese Klausel verwenden und wie hart sie mit der Sanktionskeule zuschlagen.

    Das andere Problem ist, das Windows eine offizielle Syntax enthält, mit der es ganz freizügig alle Daten rausrückt, welche für Kompatibilität oder Stabilität wissenswert sind, einschließlich, welche Programme regelmäßig laufen und auch, welche Programme oft gleichzeitig laufen.
    Wenn dabei also ein Eintrag auftaucht, der bei SE auf der roten oder schwarzen Liste steht, werden sie dann wohl doch etwas aktiver handeln.
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    Last edited by Legion88; 08-22-2017 at 02:59 PM.