Wenn der Hoster das grundsätzlich einsetzt dann muss der Hoster den entsprechenden Text für die Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Du musst im Zweifel nur Nachweisen das du dieses beim Hoster angefragt hast und wann.
Desweiteren gibt es genug Mustertexte damit gerade die privaten sicher sind bzgl. Abmahnverfahren.
War doch früher auch schon so, Datenschutzerklärungen sind doch nicht gerade erst vom Himmel gefallen.
Und ja, man muss sich ein wenig damit beschäftigen, aber es ist weder ein Weltuntergang noch wird nun das Internet abgeschaltet.
Ihr tut ja gerade so als wenn nun vor jeder Tür ein SEK und Vollstreckungsbeamte stehen um jeden in den Knast zu werfen der noch keine Datenschutzerklärung veröffentlich hat.