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Aber ich glaube das, das Haus vom Eigentümer betreten werden muss, wenn ich das richtig gelesen habe.
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"Verhindern der Zwangsräumung
Um die Zwangsräumung zu verhindern, reicht es, wenn ein Mitglied der Freien Gesellschaft (bei Gesellschaftsunterkünften) oder der Besitzer (bei persönlichen Unterkünften) die Unterkunft betritt."

Ausm loadstone.

Schade das wäre die Lösung gewesen.
Um mal den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer zu erklären:

Eigentümer ist derjenige dem das Haus gehört, in deinem Fall dir.

Wenn du jetzt jemanden in dein Haus mit aufnimmst, z.B. deine Freundin und sie in dem Haus was machen kann, wie z.B. Möbel aufstellen, ist sie Besitzerin, da sie auf das Haus zugreifen kann. Also kann auch deine Freundin das Haus vor der Zwangsräumung retten, wenn SE soweit gedacht hat^^