Scheinbar nicht, außer Deutschland/Österreich gehört nicht zur Internationalität oder EMP, Amazon, Otto usw. sind keine Onlinegeschäfte.
Information etwas veraltet. Ja, es ist möglich, einen Auftrag innerhalb von 6 Wochen zu widerrufen, jedoch nicht einfach ohne weiteres. Hierbei ist eine Begründung vorzubringen. Hierzu gibt es jedoch nur noch 2 ausreichende Begründungen (Betrug, unzulässige Abbuchung) - der Rest ist automatisiert wie bei Kreditkarte (nicht ausreichend gedeckt, Konto existiert nicht usw.). Die Schuldpflicht liegt trotzdem bei dem Käufer (nicht Kontoinhaber). Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar, zumal die Verwaltungskosten dem Schuldner auferlegt werden. Handelt es sich jedoch um einen Betrugsfall, so hat eh der Betroffene die Unkosten und nicht die Firma zu tragen, außer der Betrüger selbst wird erfasst. In jedem Falle wird aber erst einmal das (Käufer-)Konto des Käufers gesperrt, damit die Schuldlast nicht weiter belastet werden kann. Sollte die Behauptung, dass es sich um Betrug handelte oder die Abbuchung unzulässig gewesen sein, bewusst angegeben obwohl es die eigene Dummheit war (Verbreiten der eigenen Kontodaten, Kinder hatten Zugriff auf diese, Einkauf vergessen zu stornieren, ...), so kann dies für den Anzeiger zu Strafverfahren kommen (Beispiel: Angaben falscher Tatsachen). Dieser Aufwand ist aber bei jeder erdenklichen Kriminalität größer, als bei einem normalem Einkauf.
In Fällen von größeren Online-Shop's gibt es deshalb die Möglichkeit der Vorkasse und nach der ersten erfolgreichen Transaktion hat sich Kunde für den Shop erfolgreich legitimiert (EMP als Beispiel). Eine andere Möglichkeit ist es, dass Kunde erst einmal einen provisorischen Pfennig (Cent) überweisen muss oder überwiesen bekommt, um anschließend mit einem Code auf dem Auszug das Konto zu bestätigen (häufig bei Französischen Shops). Die Nächste Möglichkeit ist, einen Verbund einzugehen mit anderen Händlern und eine "Bonitätsprüfung" durchzuführen, um sicher zu gehen, dass Kunde überhaupt zuverlässig ist oder festzustellen, dass Kunde überhaupt die Möglichkeit hat, geforderte Leistungen nachzukommen (ähnlich Schufa). Natürlich kann auch ein Händler vor dem Kauf bzw. Versenden der Ware Kontoauszüge verlangen, so wie Vermieter vor der Vermietung Kopien von Gehaltsmitteilungen verlangen. Ob dies vom Datenschutz unterstützt wird oder dich stört, sei mal dahingestellt.
Zu PayPal:
Habe ich nicht, weil im Falle eines möglichen Leistungsbezuges Kontoauszüge verlangt werden. Zu/von PayPal gibt es aber keine Kontoauszüge, denn es ist eigentlich eine Zahlungsmöglichkeit. Dennoch kann dort Guthaben vorhanden sein. Da ich einer solchen Aufforderung durch Behörden nicht nachkommen könnte, habe ich es nicht, denn der "Spaß" Verwaltungsaufwand - evtl. mit anwaltliche und gerichtliche Hilfe - dürfte ich erstmal ausbaden und der Steuerzahler am Ende zusätzlich zahlen.
Zu Kreditkarte:
Habe ich nicht, würde wegen unregelmäßigem Einkommen auch keine bekommen. Zudem kommen noch zusätzliche (monatliche oder Jährliche oder pro Nutzung) Gebühren hinzu. Bisher reichte jedem Händler (auch international) ELV oder im Zweifelsfalle Click & Buy.
Zum CE SE-Store only:
Erinnert stark an meinen persönlichen Erfahrungen mit Codemasters/Turbine/Warner Bros. im Bezug zu damals Lotro. Anfänglich wurde auch über normale Händler und Onlineshops alles zugänglich gemacht. Nun aber die CE nur über den eigenen Shop zu verkaufen empfinde ich persönlich als gierig. Bereits Amazon hätte schon gereicht, um eine Masse an Kunden zu erreichen und bedienen zu können und so den Umsatz an sich schon steigern zu können. So bleibt es aber für sich ein Monopol und kann wegen den Zahlungsmöglichkeiten nicht von jedem genutzt werden. Dabei war bereits die Zahlungsmöglichkeit bei FFXI ein großer Minuspunkt gewesen, weshalb viele deutsche Spieler es nicht spielen konnten/wollten.
In diesem Sinne:
Danke - nein Danke!


Reply With Quote


