Ja klar musst du das dann, aber wenn es eine simple Homepage nur für die FG ist, brauchst du Google Analystics etc einfach nicht. Wenn du es nutzt, ja selbst Schuld.
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Ja klar musst du das dann, aber wenn es eine simple Homepage nur für die FG ist, brauchst du Google Analystics etc einfach nicht. Wenn du es nutzt, ja selbst Schuld.
Da bitte auch um Rat fragen bei deinen Anwalt denn Sachen wie Server Logs, Cookies und YouTube Videos einbetten müssen in der Datenschutzerklärung erklärt werden :/
Und in letzter Zeit sind leider viele auf der Suche nach Webseiten mit fehlender Datenschutzerklärung.
Auch prüfen was und wie dein Hoster Daten erhebt. Stichwort Auftragsdatenverarbeitung.
Ist bei der aktuellen lage leider besser so. Die EU hat zusammen mit gewissen anderen tollen 'regeln' für normalsterbliche ein wahres Tretminenfeld erschaffen, selbst Experten können dir da keinen 100% Schutz bieten. Meine Seiten habe ich aktuell deaktiviert bis es erste Urteile gibt.
Ach waren es Zeiten wo man für sich eine einfache Webseite baute und gut ist. :)
Vielleicht hilft dir das weiter https://datenschutz-generator.de/
Des Weiteren, um richtigen Ärger zu vermeiden solltest du auf Dinge wie z.B. Google Analytics einfach verzichten, da du ansonsten immer gezwungen bist solchen Programmen selbstständig nachzuforschen ob sich was geändert hat.
Ja aber Robhen wie will er darauf verzichen wenn sein Server Hoster es ggf. nutzt? Denn verarbeitet brecelle die erhobenen Daten weiter oder aber der Hoster? Daher ist komplett offline nehmen erstmal das beste, schnellste und einfachste was man erstmal machen kann solange noch nicht alles geklärt ist.
Aber die Bundesregierung arbeitet doch gerade an einem Gesetzesentwurf das es den Abmahnanwälten nicht erlauben soll mit einer Abmahnwelle wegen der DSGVO Kasse damit zu machen. Aber das dauert halt noch bis das Gesetz da ist und solange können sie halt weiter abmahnen. Die ersten Abmahnungen sind auch schon bei Christian Solmecke (Gesicht vom YouTube Kanala WBS (WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte)) eingegangen und im unteren 3 stelligen Bereich.
Wenn der Hoster das grundsätzlich einsetzt dann muss der Hoster den entsprechenden Text für die Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Du musst im Zweifel nur Nachweisen das du dieses beim Hoster angefragt hast und wann.
Desweiteren gibt es genug Mustertexte damit gerade die privaten sicher sind bzgl. Abmahnverfahren.
War doch früher auch schon so, Datenschutzerklärungen sind doch nicht gerade erst vom Himmel gefallen.
Und ja, man muss sich ein wenig damit beschäftigen, aber es ist weder ein Weltuntergang noch wird nun das Internet abgeschaltet.
Ihr tut ja gerade so als wenn nun vor jeder Tür ein SEK und Vollstreckungsbeamte stehen um jeden in den Knast zu werfen der noch keine Datenschutzerklärung veröffentlich hat.